Glossar

Rufnummernportierung

Rufnummernportierung ist die Mitnahme einer bestehenden Rufnummer von einem Telefonanbieter zu einem anderen.

Auch: Rufnummernmitnahme, Portierung

In Deutschland ist die Rufnummernmitnahme beim Anbieterwechsel im Telekommunikationsgesetz geregelt. Der neue Anbieter stellt den Portierungsauftrag, der bisherige gibt die Nummer zu einem abgestimmten Termin frei. Voraussetzung ist, dass die Angaben zum Anschlussinhaber exakt übereinstimmen. Ortsnetzrufnummern bleiben dabei an ihr Vorwahlgebiet gebunden.

Für einen KI-Telefonassistenten ist eine Portierung selten nötig. Meist genügt eine Rufumleitung oder ein SIP-Trunk, und der bestehende Vertrag bleibt unverändert. Eine Portierung lohnt sich, wenn der gesamte Anschluss ohnehin umzieht. Sie dauert länger als eine Umleitung und lässt sich nicht kurzfristig rückgängig machen. Plane deshalb einen Termin außerhalb der Stoßzeiten.

Bei Call0

Für Call0 musst du deine Nummer nicht wechseln: Du leitest sie weiter oder nutzt eine Call0-Nummer.

Quelle: § 59 Telekommunikationsgesetz (TKG)

Dieser Eintrag erklärt den Grundsatz und ist keine Rechtsberatung. Für deinen Fall gilt der Gesetzestext und der Rat einer Fachperson.

    Rufnummernportierung: Definition und Erklärung | Call0