Glossar
KI-Kennzeichnungspflicht
Nach Art. 50 Abs. 1 der europäischen KI-Verordnung müssen Menschen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist.
Auch: Transparenzpflicht, KI-Hinweis, EU AI Act Art. 50
Die Pflicht trifft die Anbieter von KI-Systemen, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind: Sie müssen ihre Systeme so gestalten, dass die betroffenen Personen informiert werden. Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion klar und eindeutig erfolgen. Art. 50 Abs. 1 gilt nach Art. 113 der Verordnung ab dem 2. August 2026.
Für Telefonate heißt das praktisch: Der Assistent sagt zu Beginn, dass eine KI spricht. Eine menschlich klingende Stimme ohne Hinweis erfüllt die Anforderung nicht. Die Verordnung regelt außerdem die Kennzeichnung künstlich erzeugter Audioinhalte in Art. 50 Abs. 2. Daneben können weitere Regeln gelten, etwa aus dem Datenschutz- und dem Wettbewerbsrecht.
Bei Call0
Call0 gibt zu Beginn eines Gesprächs einen KI-Hinweis aus. Nach den AGB dürfen Kunden diesen Hinweis nicht deaktivieren oder umgehen.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50 und Art. 113
Dieser Eintrag erklärt den Grundsatz und ist keine Rechtsberatung. Für deinen Fall gilt der Gesetzestext und der Rat einer Fachperson.
Verwandte Begriffe: Anrufaufzeichnung und Einwilligung · DSGVO und AV-Vertrag · Outbound-Anruf · KI-Telefonassistent
Stand: 6. Oktober 2026